Vielleicht haben Sie es in den diversen Medien gelesen, gehört oder gesehen: Die Landesregierung hat nun 48 Millionen Euro für 2017 und 2018 bereitgestellt, um die Schulsozialarbeit in NRW im Bereich „Bildung und Teilhabe“ weiterhin zu erhalten. Dies begrüße ich, denn aus meiner Sicht ist in den letzten Jahrzehnten der Bedarf an Sozialarbeitern an öffentlichen Schulen der Primar- und Sekundarstufe unwahrscheinlich angestiegen – eine auskömmliche Finanzierung dagegen nicht. Warum ist der Bedarf an Sozialarbeitern nun gerade an der Schule groß?
Maßgeblich verursachen zwei Gesetze des Landes NRW den Bedarf an Schulsozialarbeit: Zum einen gibt es das Schulgesetz, in dem im §2 für Schulen neben dem Bildungs- auch ein Erziehungsauftrag formuliert ist! Damit hat Schule den Auftrag, Kinder und Jugendliche für ihr Leben zu qualifizieren, indem sie ihnen Allgemeinbildung und die Voraussetzungen zur beruflichen Orientierung vermittelt. Sie ist aber auch dafür verantwortllich, dass Chancengleichheit unabhängig vom Sozialstatus der Eltern gewährt wird.
Zum anderen gibt es die beim Jugendamt angesiedelte Jugendhilfe, die junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, Benachteiligungen vermeiden oder abbauen und bei der Erziehung beratend zu unterstützen soll. Dies ist im bundesweiten Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sowie in den Ausführungsgesetzen zum SGB VIII für NRW festgeschrieben.
Den Anforderungen beider Gesetze kann nur dann Rechnung getragen werden, wenn Schule und Jugendhilfe eng miteinander kooperieren. Schulsozialarbeiter können hier als Vermittler zwischen den beiden Systemen wirken und dazu beitragen, das die Kooperation mit wenig Reibungsverlusten erfolgen kann.